Wie alt warst du, als du deinen Abschluss gemacht hast? Lebst du allein oder mit Partner:in? Möchtest du eine Familie gründen? Diese Fragen mögen harmlos erscheinen, verletzen aber deine Rechte als Bewerberin oder Bewerber. Deshalb haben wir eine Zusammenfassung deiner Rechte im Bewerbungsverfahren zusammengestellt, damit du genau weisst, welche Fragen dir gestellt werden dürfen und welche nicht. Wir erklären auch, was zu tun ist, wenn man dir während der Bewerbungsgespächs eine unangemessene Frage stellt.
Veröffentlicht am: 15. Juni 2022
Vorstellungsgespräche werden immer lockerer. Der Nachteil ist, dass eine lebhafte Diskussion in Grauzonen abgleiten kann und Themen behandelt, die nicht einmal ansatzweise mit der Stelle zu tun haben. Deine Antworten auf unangemessene - und unzulässige - Fragen können einen grösseren Einfluss auf die Entscheidung des Personalverantwortlichen haben, als du dir vorstellen kannst.
«Es ist bewiesen, dass versteckte Vorurteile die Einschätzung eines Bewerbers und seine oder einer Bewerberin und ihre Einstellungsentscheidung beeinflussen. Wenn es sich um ein äusserst sensibles und persönliches Thema wie Religion oder sexuelle Vorlieben handelt, glaube ich, dass Vorurteile die Menschen noch stärker voneinander trennen. Diese Themen haben im Einstellungsprozess eigentlich nichts zu suchen.»
Anna Alppinen, Leiterin unseres Recruiting-Teams in Finnland
Zum Glück gibt es Gesetze, insbesondere zum Datenschutz, die Stellensuchende vor unangenehmen Situationen schützen. Das Gesetz schützt dich aber vielleicht nicht immer, vor allem wenn du deine Rechte nicht kennst. Wir haben daher eine Checkliste deiner Rechte als Bewerber:in zusammengestellt.
Es dürfen KEINE Fragen zu den folgenden Themen gestellt werden:
Ja, aber nur in seltenen Ausnahmefällen. Einige Fragen sind zulässig, wenn sie sich auf die Besonderheiten der Stelle und die damit verbundenen Aufgaben beziehen. Wenn du dich zum Beispiel auf eine Stelle in einer politischen Partei bewirbst, ist es legitim, dass du nach deiner politischen Einstellung gefragt wirst.
«Eine gute Faustregel lautet: Wenn eine Frage für die Stelle völlig irrelevant und unangemessen erscheint, ist sie es mit ziemlicher Sicherheit auch. Als Bewerber:in hast du das Recht, dein Gegenüber zu fragen, warum die betreffenden Informationen für das Unternehmen relevant sind, und kannst die Antwort verweigern.»
Anna Alppinen
Wenn du der Meinung bist, dass die Frage unangemessen ist, oder du weisst, dass sie gegen deine Rechte verstösst, kannst du jederzeit die Antwort verweigern. Da es sich möglicherweise unangenehm anfühlt, eine Frage zu hinterfragen oder die Antwort zu verweigern, haben wir einige verschiedene Antworten aufgelistet, die du in solchen Fällen verwenden kannst:
Du kannst auch nach dem Bewerbungsgespräch die Person kontaktieren, die für das Einstellungsverfahren zuständig ist, und ihr berichten, wie das Bewerbungsgespräch gelaufen ist. Darüber hinaus kannst du weitere Informationen über das Arbeitsgesetz und deine Rechte erhalten, indem du dich an die kantonalen Datenschutzbehörden wendest.
Bei Academic Work nehmen wir das sehr ernst und haben Experten, die dich unterstützen, wenn du das Gefühl hast, ungerecht behandelt worden zu sein. Es ist für uns sehr wichtig, dass jede:r einen Bewerbungsprozess durchläuft, bei dem alle Fragen relevant sind und keine Rechte verletzt werden.